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KK-Antrag bei Domainumzug

Verfahren für den Providerwechsel

Immer wieder kommt es zu der Situation, dass man mit seiner Webseite von einem Provider zum anderen wechseln möchte. Das kann daran liegen, dass man ein günstigeres Angebot erhalten hat, der bisherige Provider unverlässlich war oder man beim neuen Provider bereits alle anderen Webseiten verwalten lässt und nun alles aus einer Hand haben will.

KK-Antrag ermöglicht Providerwechsel

Doch ein "Hoppla, da bin ich" wird nicht funktionieren, denn man muss sich dessen bewusst sein, dass eine Domain, vor allem bei einer erfolgreichen Webseite, einen nicht zu unterschätzenden Wert darstellt und es auch rechtliche Spielregeln gibt. Daher braucht es einen bürokratischen Antrag, den man KK-Antrag nennt, um seine Domain samt Daten der Webseite von Provider A zu Provider B zu transferieren.


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KK-Antrag heißt das Verfahren deshalb, weil es sich um Konnektivitätskoordination handelt, der Verwaltung der Domains. Diese ist nötig, damit nicht irgendwer irgendeine Domain einfach für seine Zwecke verwenden kann, nur weil er die Daten kennt. Verwaltet werden die Domains je nach Top Level System. Die .com-Domains werden beispielsweise in den USA verwaltet, die .de in Deutschland, die .at von nic.at in Österreich.

Durchführung des KK-Antrags

Um den KK-Antrag und damit den Transfer durchführen zu können, braucht es zwei Schritte: der erste Schritt ist, dass man dem neuen Provider den KK-Antrag ausfüllt und schickt (faxt), wobei der Provider diesen Antrag meist per PDF zur Verfügung stellt. Ausgefüllt ist das Dokument schnell, denn es werden Name, Domain und alter Provider eingetragen und das Dokument unterschrieben.

Der zweite Schritt ist ein weiteres Dokument, in dem der zuständigen Stelle (in Österreich beispielsweise nic.at) mitgeteilt wird, dass man den Providerwechsel wirklich durchführen will. Das macht Sinn, weil so ein Missbrauch unterbunden wird. Auch dieses Dokument schickt man dem neuen Provider, der sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzt.

Sobald die Dokumente eingereicht sind, wird der Providerwechsel durchgeführt, wobei es in der Regel bis zu 24 Stunden dauern kann, bis die Domain beim neuen Provider aufscheint. In der Zwischenzeit erhält man die neuen FTP-Daten und kann seine Webseite hochspielen, wobei es fast nicht zu vermeiden ist, dass es eine kurze Zeitspanne gibt, in der die Webseite ausfällt, weil sich alter und neuer Provider überschneiden.


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Abgekürzt kann das Verfahren durch den AuthCode werden - das ist ein Code, der nur einmal verwendet werden kann und bei .com-Domains bereits eingesetzt wird. Der alte Provider gibt dem Kunden den AuthCode bekannt und dieser meldet ihn dem neuen Provider. Damit entfällt der KK-Antrag, weil die Bestätigung somit erfolgt ist. Dieses Verfahren wird Zug um Zug auch bei anderen Domains eingesetzt werden.

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Die Domain ist die Adresse für die gewünschte Internetadresse, wobei man erst klären muss, ob die Wunschadresse noch frei ist. Es gibt eigene Anbieter für Domains, aber oft ist der Provider selbst in der Lage, diese anzubieten - als zusätzliche Dienstleistung zum Hosting. Damit kann man alles in einem Haus konsumieren - den Speicher (Webspace) für die Seite plus der Domain (Adresse). Er ist dann auch der Ansprechpartner, wenn man den Provider wechseln will und einen KK-Antrag stellt, schon alleine deshalb, weil man den AuthCode dafür braucht.

Rund um die Domains gibt es noch weitere Begriffe und dazu gehört das Sammeln von Domains (Domain Grabbing) für einen teureren Weiterverkauf ebenso wie das Domain Parking oder das Domain Pointing abhängig von der aktuellen Situation. Ebenfalls ein wichtiges Thema ist die Länderkennung, wobei schon ausgeführt ist, dass eine .at-Webseite noch nicht zwingend eine österreichische Seite sein muss oder Inhalte für Österreich bereitstellt.

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KK-Antrag bei ProviderwechselArtikel-Thema: KK-Antrag bei Domainumzug
Beschreibung: Der 🖥 KK-Antrag ist ein Verfahren, um mit seiner Domain von einem ✅ Provider zu einem anderen wechseln zu können.

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